Studenten-Kredite sichern die wirtschaftliche Existenz während des Studiums
Eine gute Ausbildung hat ihren Preis. Die meisten Abiturienten wollen oder müssen zu Hause ausziehen, um ihr Studium zu beginnen. Die Kosten für Unterkunft, Lernmittel und die Dinge des täglichen Bedarfs können sich monatlich zu einer beträchtlichen Summe addieren. Nicht alle Eltern können ihre Kinder während der Ausbildung finanziell unterstützen und eventuelle BaföG-Zahlungen können nur einen Teil der Kosten abdecken. Je nach Bundesland müssen auch noch Studiengebühren geleistet werden. Viele Studenten stehen vor der Entscheidung entweder einen Nebenjob anzunehmen und entsprechend länger zu studieren, oder sich mit einem Studenten-Kredit zu verschulden, um das Studium so schnell und so gut wie möglich abzuschließen. Die zweite Möglichkeit erweist sich langfristig oft als die bessere Wahl. Studenkredite können in individueller Höhe abgeschlossen werden, der marktübliche Kreditrahmen liegt zwischen 1.000 und 50.000 Euro.
Wer kann Studentenkredite in Anspruch nehmen?
Die Anspruchsvoraussetzungen variieren von Anbieter zu Anbieter. In der Regel erfolgt die Kreditvergabe an Personen zwischen 19 und 26 Jahren, die ein Vollzeitstudium aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen möchten. Zu den allgemein gültigen Anspruchsvoraussetzungen zählt die Volljährigkeit, der Besitz eines deutschen Girokontos und ein Wohnsitz in Deutschland.
Studentenkredite – Darauf sollte man achten
Es empfiehlt sich vor dem Vertragsschluss genau zu kalkulieren, wie viel Geld man wirklich bis zum Ende des Studiums benötigt. Wer mehr Geld aufnimmt als notwendig, zahlt bei den Kreditkosten drauf. Dasselbe gilt für die Laufzeit, langjährige Kredite locken mit geringen Monatsraten und sind unterm Strich aber meistens teurer. Gute Studentenkredite enthalten eine mehrjährige Ruhephase bis zum Tilgungsbeginn, der Zeitraum sollte so gewählt werden, das die erste Rate nach Studienende fällig wird. Kreditverträge mit Sondertilgungsrecht sind zu bevorzugen, sie erlauben die vorzeitige Rückzahlung, beispielsweise nach Antritt einer gut bezahlten Arbeit.
Datum: Freitag, 03. Juni 2011 | Kategorie: Artikelverzeichnis